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2024-04-24 Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte waren Festnahme und Untersuchung sowie Durchsuchung eines in der Türkei lebenden Richters des Internationalen Strafgerichts MICT (Aydin Sefa Akay) rechtswidrig, so dass die Türkei dem Betroffenen 28100 Euro Entschädigung zahlen muss.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Rumänien zwei Überlebende wegen des Freispruchs zweier an einem Pogrom beteiligter Offiziere mit 8500 Euro entschädigen (42917/2016 23. April 2004).
Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hat die Grenzschutzagentur Frontex der Hilfsorganisation Sea-Watch den Zugang zu bestimmten Fotografien rechtswidrig verweigert (T-205/2022 24. April 2024).
Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hat die Marke Joy für Parfümeriewaren und Parfüms in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets Wertschätzung erlangt und genießt daher Markenschutz gegenüber Kneipp (T-157/2023 24. April 2024).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands erhält ein Eishockeyspieler, der mehrere Monate nicht an dem Training teilnehmen durfte, für diese Zeit kein Entgelt (8 AZR 359/2022 29. Februar 2024).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb (KVB 56/2022 23. April 2024).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Zulassung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Syndikusanwalt ausgeschlossen, wenn seine fachliche Unabhängigkeit nicht in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt ist (43/2023 13. März 2024).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle muss sich ein 2021 bei einem ohne Schutzkleidung bei einem Unfall schwere Verletzungen erleidender Motorradfahrer kein Mitverschulden anrechnen lassen, weil es zu dieser Zeit noch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, Schutzkleidung anzulegen gegeben hat (14 U 122/2023 13. März 2024).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten Berlin sind drei Angeklagte wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung wegen Ansprühens des Brandenburger Tores in Berlin mit einem Schaden von rund 110000 Euro zu je acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Österreichs ist ein Steine in den fließenden Verkehr werfender und dadurch hohe Sachschäden verursachender Angeklagter zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Russlands ist eine Beschwerde Evan Gershkovich gegen die Fortdauer seiner Untersuchungshaft bis 30. Juni 2024 abgewiesen.